An dieser Stelle haben wir hilfreiche Informationen gesammelt, die aufkommende Fragen beim Lesen der Ausschreibung und der Bewerbung beantworten können. Natürlich stehen wir für weitere Fragen und eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sabine Schweitzer (inhaltliche Fragen): Tel.: 0421/ 70 70 107, sabine.schweitzer@umweltbildung-bremen.de
Katrin Winkler (Fördervoraussetzungen und Antragstellung): Tel.: 0421/ 70 70 104, katrin.winkler@umweltbildung-bremen.de
Mirja Bauer (Antragstellung): Tel.: 0421/ 70 70 108, mirja.bauer@umweltbildung-bremen.de
Vortrag der Info-Veranstaltung zur Förderung
Am 10. März haben wir bei einer Info-Veranstaltung über die neue Förderung informiert. Die Bildschirmpräsentation mit vielen hilfreichen Inhalten steht hier zum Download bereit.
Fragen und Antworten rund um die Förderung
Nein, gerne können mehrere Investitionen, die thematisch zusammengehören, in einem Antrag aufgeführt werden. Falls eine der Investitionen bei der Antragsprüfung als nicht förderfähig angesehen wird, dann wird nicht der ganze Antrag abgelehnt, sondern nur die einzelne Position nicht bewilligt.
Die steigenden Preise, gerade von Holz, aber auch von anderen Werkstoffen, sind bekannt. Wenn es abschätzbar ist, dass der Preis des ausgewählten Kostenvoranschlages sich bis zur Umsetzung erhöhen wird, dann kann bereits im Antrag die Summe vorsorglich höher angesetzt werden. Falls die Kosten sich dennoch stark erhöhen, wird nach einer Möglichkeit gesucht, die Fördersumme entsprechend anzupassen.
Es müssen drei Vergleichsangebote eingeholt werden, wovon sich dann für eines der drei entschieden wird. Die Entscheidung muss nicht auf das günstigste Angebot fallen – nachhaltige Investitionen sind zu bevorzugen.
Wenn die Kosten für freiberufliche Honorarleistungen 5.000 Euro (netto) überschreiten, müssen ebenfalls 3 Kostenvoranschläge eingeholt werden. Wenn jedoch eine nachvollziehbare Begründung besteht, weshalb diese bestimmte Person die Aufgabe übernehmen soll (z.B. Eignung durch Kenntnis des Geländes/Projekts/etc.), dann müssen keine Kostenvoranschläge eingeholt werden, sondern stattdessen diese Begründung schriftlich festgehalten sein. Siehe das Tariftreue- und Vergabegesetz, §5 unter https://www.transparenz.bremen.de.
Im Gegensatz dazu müssen bei einzelnen Sachkosten und Firmen-Dienstleistungen 3 Kostenvoranschläge eingeholt werden, sobald die Anschaffungs- bzw. Auftragssumme den Wert von 1.000 Euro (netto) überschreitet.
Nein. Diese Förderung sieht keine Personalkosten vor, außerdem stammen die Fördermittel der Basisförderung aus der gleichen senatorischen Behörde und sind damit keine Drittmittel. Der einfließende Arbeitsaufwand aus einer basisgeförderten Stelle oder einer anderen Festanstellung kann aber wörtlich genannt werden. Drittmittel (auch öffentliche), die die angesetzten Investitionen und anderen Sach- und Honorarkosten mitfinanzieren, können natürlich normal eingebunden werden.
Bereits angeschaffte Vermögenswerte oder durchgeführte Arbeiten, die in einem direkten Zusammenhang mit den beantragten Investitionen stehen, können mit ihrem aktuellen Abschreibungswert als Eigenmittel angesetzt werden. Diese müssen dann sowohl auf der Kosten- als auch auf der Finanzierungsseite im Kosten- und Finanzierungsplan genannt sein und beim Verwendungsnachweis in der Belegliste mit ihrem aktuellen Wert aufgeführt werden.
In den soganannten AfA-Tabellen ("Absetzung für Abnutzung") kann man sich orientieren, von wie vielen Jahren Nutzungsdauer man ausgehen kann. Die einfachste und gebräuchlichste Art der Abschreibung ist dabei die lineare Abschreibung: Wenn man also in der Tabelle findet, dass die Nutzungsdauer für einen Holzzaun 5 Jahre beträgt und der Zaun neu 200 € gekostet hat, dann teilt man 200 durch 5 und weiß, dass der Zaun jedes Jahr 40 Euro an Wert verliert. Ein zwei Jahre alter Zaun kann dann also noch mit einem Wert von 120 € als Eigenmittel einfließen.
Die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter findet man unter
Wenn man den genauen Gegenstand darin nicht findet, dann kann man einen vergleichbaren suchen.
Da Personalkosten nicht direkt im Antrag eingebracht werden können, sollte der Aufwand, der mit der Umsetzung und Begleitung von Maßnahmen verbunden ist, neben einer textlichen Erwähnung noch im Kosten- und Finanzierungsplan im Kästchen "Erläuterungen" benannt werden.
Ja, solange sie gemeinnützig sind, ist das möglich. „Außerschulisch“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die entstehenden Angebote und Projekte über das, was im normalen Schul- und Kitabetrieb und mit den normalen zur Verfügung stehenden Mittel möglich ist, hinausgehen. Wenn Kinder und Jugendliche z.B. außerhalb ihrer regulären Kita-/Schulzeit von der geförderten Investition profitieren (am Nachmittag in freiwilligen AGs, am Wochenende, in den Ferien) oder sie für andere Zielgruppen oder die Öffentlichkeit nutzbar ist, dann ist die Investition förderfähig.
Ja, gGmbHs sind grundsätzlich antragsberechtigt, dem Antrag sollte aber neben dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes noch ein Handelsregisterauszug beigefügt werden.
Ja, das ist möglich, allerdings sollte dem Antrag dann eine Nutzungsvereinbarung beigefügt werden, aus der Zweck und Dauer der vereinbarten Nutzung deutlich werden.
Folgende Unternehmen und Beschäftigungsträger bauen naturnahe Spielelemente und Unterstände oder gestalten Naturerlebnis- und Gartenräume (die Auswahl erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):
- Ghepetto, Bremen (Ghepetto gestaltet kreative und fantasievolle Erlebnisspielwelten und Einzelstücke aus Holz für kleine und große Spielräume im Innen- und Außenbereich. (www.ghepetto.de, 0421/5340983))
- Rhizom, Bremen-Borgfeld (Die Gärtnerei von ÖkoNet erklärt in Mitmachaktionen und fachkundigen Führungen den ökologischen Gemüsebau unter anderem im anschaulichen Lehrgarten. (www.oekonet-bremen.de/rhizom, 0421/275010))
- BRAS, Bremen-Tenever (BRAS fertigt mit der Holzwerkstatt Tenever kleine Gebrauchsobjekte und Spielzeuge, aber auch Möbel aus Holzwerkstoffen an. (bras-netzwerke.de, 0421/378777))
- Arbeit & Ökologie, Bremen-Huchting (Arbeit & Ökologie gestaltet naturnahe, kreative und kindergerechte Spielplätze, Wohnumfelder, Freizeitflächen und Außenräume. Genutzt werden dafür selbsthergestellte Außenmöbel, aber auch eingekauftes Außenmobiliar. (www.arbeit-oekologie.de, 0421/583959))
- NaturSpielraum Bremen, Sabine und Michael Kinder (NaturSpielraum Bremen plant und entwickelt Naturspielorte für Mensch und Natur. Des Weiteren berät das Team des Planungsbüros auch bei der Finanzierung. (www.naturspielraum.de, 0421/2405411))
- gArten und Stein, Bremen (gArten und Stein schafft naturnahe und ökologische Gartenräume, die für Mensch und Tier nutzbar sind. Für größere Projekte kooperiert das Unternehmen auch gerne mit langjährigen Partnern. (www.garten-und-stein.de, 0421/553618))
- baumrausch, Bremen (baumrausch ist sowohl ein Betrieb für Garten- & Landschaftsbau und Baumpflege als auch ein Planungsbüro für Permakultur und Landschaftsarchitektur. Das Unternehmen bietet individuelle und ökologische Lösungen, mit denen Lebensräume für Mensch und Natur geschaffen werden. (www.baumrausch.de, 0421/4682605))
- Baum.Haus.Baum Spielraumgestaltung GmbH, Arsterdamm 72A, 28277 Bremen (B.H.B. bietet die Planung, Produktion und Montage von Spielraumplätzen und Holzbauten an. Die Fachfirma bietet neben Standardobjekten auch individuelle Entwürfe,ä und Spielplätzen mit Gartenlandschaftsbauarbeiten im Fokus der Nachhaltigkeit und Inklusion an. (www.baum-haus-bau.de, 0421- 4306962)
- Kinderspielkunst, Am Wiestebruch 17, 28870 Ottersberg (Individueller Spielplatzbau, Innenausbau und Geländegestaltung mit natürlichen Materialien. (www.kinderspielkunst.de, 0420/57682)
- Spielraum, 26215 Wiefelstede (Spielraum in Wiefelstede gestaltet naturnahe und individuelle Spiel- und Freizeitanlagengestaltung aus natürlichen Materialien wie organischem Robinienholz. (www.spielraum-rundholz.de, 0173/8104997))
- Bernd Mertens, 27798 Hude (Die Bernd Mertens GmbH fertigt aus Holz natürliche Freizeitanlagen und individuelle Konstruktionen, sowie Standardspielgeräte in Hude an. (bernd-merten.de, 04484/92890))
Laut Information des Bauordnungsamtes müssen im Wesentliche folgende Dinge bei der Errichtung eines Unterstandes beachtet werden:
- Liegt das Bauwerk laut Planungsrecht in einem bebaubaren Bereich? Hierfür werden die für den jeweiligen Bereich geltenden Bebauungspläne (B-Pläne) betrachtet. In Schutzgebieten könnte z.B. die Errichtung nicht erlaubt sein, weil der Naturschutz Vorrang hat.
- Kann es zu Störungen der umliegenden Nachbarschaft kommen, z.B. bei einer neuen umfangreichen Nutzung durch Gruppen?
- Muss das Bauwerk das Verfahren einer Baugenehmigung durchlaufen? Dies ist vor allem gegeben, wenn das Bauwerk eine Grundfläche von 10 m² überschreitet. Alles darunter ist verfahrensfrei laut Landesbauordnung.
Bei Bauwerken mit mehr als 10 m² Grundfläche ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich, die von den jeweils für den Stadtbereich zuständigen Sachbearbeiter:innen bearbeitet werden. Es empfiehlt sich, dort vorher Informationen dazu einzuholen, welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Unter der Nummer 361-0 wird man mit den entsprechenden Stellen verbunden.
Handelt es sich aber um einen einfachen Unterstand ohne allseits geschlossene Seitenwände und dient er nicht einem dauerhaften Aufenthalt oder einer Lagerung brennbarer Materialien, ist von einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit auszugehen. Ein wichtiges Kriterium ist außerdem die Standsicherheit, die im Verfahren nachzuweisen ist.
Im Falle eines Antrages auf Genehmigung ist eine Anzahl von Unterlagen einzureichen, die man in der Bremer Bauvorlage-Verordnung https://www.transparenz.bremen.de findet, und die z.T. von einer vorlageberechtigten Person (z.B Architekt:in) zu unterschreiben ist. Normalerweise sind aber bei Baufirmen solche Leistungen verfügbar.
Eine Baugenehmigung soll maximal 3 Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen erteilt werden - aufgrund der personellen Auslastung sollte aber frühzeitig Kontakt aufgenommen werden.