In der Regel wird zweimal im Jahr, jeweils zum Frühjahr und zum Herbst, zur BINGO-Projektförderung aufgerufen. In jeder Förderrunde stehen Mittel in einer bisherigen Größenordnung von mind. 70.000 Euro zur Verfügung. Bewerbungen sind nach Erscheinen des aktuellen Förderaufrufs grundsätzlich jeweils bis zum 15.3. bzw. bis zum 15.9. möglich. Dabei werden generell thematische Schwerpunkte gesetzt.
Der nächste Förderaufruf zum 15. September 2026 wird demnächst hier an dieser Stelle zu finden sein.
Ob Ihre Einrichtung und Ihre Projektidee über die Umweltlotterie förderfähig sind, können Sie anhand der Kriterien aus der Förderrichtlinie prüfen (BINGO-Projekte für Kinder und Jugendliche entsprechen Punkt 2.2.1 der Richtlinie.). Auch in den "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" (ANBest-P) finden Sie wichtige Hinweise, die Sie vor allem als Erstantragsteller:in vorab zur Kenntnis nehmen sollten.
- Förderrichtlinie (Stand 10/2024)
(PDF | 331 kb) - Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung (Stand 11/24)
(PDF | 168 kb)








