In der Regel wird zweimal im Jahr, jeweils zum Frühjahr und zum Herbst, zur BINGO-Projektförderung aufgerufen. In jeder Förderrunde stehen Mittel in einer bisherigen Größenordnung von mind. 70.000 Euro zur Verfügung. Bewerbungen sind nach Erscheinen des aktuellen Förderaufrufs grundsätzlich jeweils bis zum 15.3. bzw. bis zum 15.9. möglich. Dabei werden generell thematische Schwerpunkte gesetzt.
Der aktuelle Förderaufruf für die Frühjahrs-Runde 2025 steht unter dem Motto " Leben in Kreisläufen" und ist untenstehend als PDF-Dokument zu finden. Bewerbungsschluss ist der 15. März 2025.
Ob Ihre Einrichtung und Ihre Projektidee über die Umweltlotterie förderfähig sind, können Sie anhand der Kriterien aus der Förderrichtlinie prüfen (BINGO-Projekte für Kinder und Jugendliche entsprechen Punkt 2.2.1 der Richtlinie.). Auch in den "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" (ANBest-P) finden Sie wichtige Hinweise, die Sie vor allem als ErstantragstellerIn vorab zur Kenntnis nehmen sollten. Außerdem bieten wir ein Video-Tutorial als Ausfüllhilfe an, zu finden unter den Bewerbungsformularen.
- Förderaufruf Bingo-Projektförderung Frühjahr 2025
(PDF | 99 kb) - Förderrichtlinie (neue Version 10/2024 mit reduzierten Gemeinkosten)
(PDF | 331 kb) - Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung (Stand 11/24)
(PDF | 168 kb)