In der Regel wird die BINGO-Projektförderung zweimal im Jahr zum Frühjahr und zum Herbst ausgeschrieben. In jeder Förderrunde stehen Mittel in einer bisherigen Größenordnung von mindestens 70.000 Euro zur Verfügung. Bewerbungen sind nach Erscheinen der aktuellen Ausschreibung grundsätzlich jeweils bis zum 15.3. bzw. bis zum 15.9. möglich. Dabei werden generell thematische Schwerpunkte gesetzt.
Die nächste Frühjahrs-Ausschreibung zum 15. März 2025 mit dem Thema "Leben in Kreisläufen" wird demnächst hier an dieser Stelle zu finden sein.
Ob Ihre Einrichtung und Ihre Projektidee über die Umweltlotterie förderfähig sind, können Sie anhand der Kriterien aus der Förderrichtlinie prüfen (BINGO-Projekte für Kinder und Jugendliche entsprechen Punkt 2.2.1 der Richtlinie.). Auch in den "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" (ANBest-P) finden Sie wichtige Hinweise, die Sie vor allem als ErstantragstellerIn vorab zur Kenntnis nehmen sollten.