Im Land Bremen sind die Zuständigkeiten für die BINGO!-Projektförderung wie folgt aufgeteilt:
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Projekte zur Umweltbildung für Kinder und Jugendliche in der Stadt Bremen werden von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft aus Überschüssen der BINGO!-Umweltlotterie finanziert. Mit der Antragsbearbeitung ist die Koordinierungsstelle Umwelt Bildung Bremen beauftragt. Alle Informationen dazu sind direkt hier auf unserer Website zu finden.
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Projekte zur Bildung für nachhaltige Entwicklung für Erwachsene in der Stadt Bremen werden ebenfalls von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft aus Überschüssen der BINGO!-Umweltlotterie finanziert. Für die Antragsbearbeitung ist das Umweltressort zuständig. Alle Informationen dazu sind auf der Website der senatorischen Behörde zu finden unter https://umwelt.bremen.de/klima/uebersicht-foerderprogramme/umweltprojektfoerderung-fuer-erwachsene-4433
- In Bremerhaven werden mit Mitteln aus der BINGO!-Umweltlotterie Projekte zum kommunalen Klimaschutz finanziert, zuständig ist das dortige Magistrat. Informationen dazu sind zu finden unter https://www.bremerhaven.de/de/verwaltung-politik-sicherheit/klimastadt/foerderprogramm-kommunaler-klimaschutz-fuer-bremerhaven.132378.html







