Im aktuellen Förderzeitraum 2022/23 werden in der Stadt Bremen acht Einrichtungen gefördert, die stadtteilbezogene allgemeine Umweltbildung für Kinder und Jugendliche anbieten. Zwei weitere Einrichtungen bieten spezielle Angebote zur Umweltbildungsarbeit mit dem Schwerpunkt Gewässerschutz. Zusätzlich gibt es für diesen Förderzeitraum außerdem zwei Einrichtungen mit dem Schwerpunkt auf Klimaschutz-Bildung. Mehr dazu erfahren Sie unter "Geförderte Einrichtungen".
Mehr über die Förderbedingungen und -voraussetzungen erfahren Sie in der untenstehenden Richtlinie bzw. in den allgemeinen Nebenbestimmungen für die Projektförderung.
- Ausschreibung Basis-Projektförderung 2024-2026
(PDF | 282 kb) - Förderrichtlinie
(PDF | 331 kb) - Allgemeine Nebenbestimmungen
(PDF | 168 kb)
Vortrag der Info-Veranstaltung zur Förderung 2024-26
Am 14. März 2023 haben wir bei einer Info-Veranstaltung für Neuantragsteller:innen über die Neuerungen in der Basis-Projektförderung informiert. Die Bildschirmpräsentation mit vielen hilfreichen Inhalten steht hier zum Download bereit.
- Vortrag "Basis-Projektförderung 2024-26"
(PDF | 948 kb)
Fragen und Antworten rund um die Förderung
Die Basis-Projektförderung dient zur Sicherstellung der Grundversorgung von Umweltbildungsarbeit für Kinder und Jugendliche. Dafür sollen bestmöglich alle Stadtteile von dieser Förderung profitieren, um Kinder und Jugendliche in ganz Bremen wohnortnah zu erreichen. In vorherigen Förderrunden wurden auch mehrere Stadtteile bedient, wenn die Umweltbildungseinrichtung an der Grenze mehrerer Stadtteile liegt. Auch außerhalb des Stadtteils oder bremenweite Veranstaltungen können geplant und durchgeführt werden, der Anteil war bisher bei circa 20 % (zu 80 % im Stadtteil).
Bei den Schwerpunkten Klimaschutz und Gewässer steht aufgrund der Schwerpunkte, die ggf. durch die anderen allgemeinen Umweltbildungseinrichtungen nicht bedient werden (können), die Stadtteilbindung nicht so sehr im Vordergrund.
Die Besetzung der Stelle liegt in der Verantwortung des antragstellenden Projektträgers. Die Person sollte fachlich durch ein Studium und/oder Fortbildungen in diesem Bereich qualifiziert sein und eine gewisse Expertise in der Umweltbildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen mitbringen. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss die Stelle noch nicht besetzt sein.
Generell ist es möglich, die Personalstunden auf zwei Mitarbeitende aufzuteilen. Mit der Förderung soll die sozialabgabenpflichtige Anstellung gefördert werden, um eine längerfristige Stelle zu schaffen, die die Ansprechsperson für die Umweltbildungsarbeit der Einrichtung im Stadtteil ist. Übergangsweise ist es für die kommende Förderperiode auch möglich einen Teil der Mittel für Personalkosten für Honorare zu nutzen, da bestehende Beschäftigungsverhältnisse nicht gefährdet werden sollen.
Ein naturnahes Gelände (bei Gewässer: ein naturnahes Gewässer) muss für die Umweltbildungsarbeit vorgehalten werden. Dafür sollten bei Antragstellung auch gewisse Absprachen zur Nutzung mit Kindern und Jugendlichen mit den Besitzern der Gelände besprochen worden sein, so dass im Falle der Bewilligung die Durchführung von Umweltbildungsveranstaltungen auf dem Gelände gewährleistet ist.
Auf dem Gelände sollte es eine Möglichkeit für ein Materiallager, z.B. Container, geben und eine Möglichkeit zur Durchführung von Veranstaltungen bei Regen, z.B. ein Unterstand oder die Möglichkeit zur Installation eines Tarpes. Ebenso wird die Nutzung von Büroräumlichkeiten, sowie eine Telefonpräsenz erwartet. Dabei kann das Büro auch innerhalb einer anderen Institution angemietet werden und auch ein Arbeitshandy mit guter Erreichbarkeit ist denkbar.
Der außerschulische Lernort sollte eine langfristige Perspektive haben. Unklare oder kurzfristige Nutzungsverhältnisse sind nicht wünschenswert.