Förderprogramm "Aufholen nach Corona" der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
nach Rücksprache mit dem Referat Kinder- und Jugendförderung der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport können auch Einrichtungen der außerschulischen Umweltbildung für Kinder und Jugendliche in der Stadtgemeinde Bremen Förderanträge zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ stellen.
Vor allem in den Themenschwerpunkten Bewegungsmangel bzw. –drang (3.) sowie Treffpunkte für junge Menschen bzw. Zugänge zur Teilhabe am öffentlichen Leben (4.) können die Angebote unseres Netzwerkes wichtige Beiträge leisten. Es werden sowohl Angebote im Stadtteil als auch bremenweite Angebote unterstützt. Diese können von Hauptamtlichen oder von Honorarkräfte organisiert und durchgeführt werden.
Bewerbungsschluss für Angebote im Jahr 2022 war der 10.12.21, für das Jahr 2023 ist aber eine erneute Antragsmöglichkeit vorgesehen. Insgesamt stehen pro Jahr 130.000 Euro zur Verfügung.
- Trägeranschreiben SSJIS
(PDF | 217 kb) - Antrag 2021 "Aufholen nach Corona"
(XLSX | 54 kb) - Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona"
(PDF | 1412 kb)
Bremische Regelungen zu Corona
Eine Zusammenstellung der jeweils aktuell gültigen und der bisherigen Corona-Verordnungen findet man auf der Transparenzportal der freien Hansestadt Bremen. Neben dem allgemeinen Teil 1 (Veranstaltungen und Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens) sind vor allem die §§ 16 (Kitas) und 17 (Schulen) für die außerschulische Umweltbildung relevant.
Auf der Seite der Senatorin für Kinder und Bildung findet man Erläuterungen zu den Regelungen für Bildungseinrichtungen sowie die aktuell gültigen Rahmenkonzepte für Kita und Schule. Ein FAQ-Bereich bietet Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Aktuelle Informationen zu den allgemein geltenden Maßnahmen und wichtige Links gibt es auf der Bremer Informationsseite zu Corona.
Bundesweite Regelungen zu Corona
Vorlage für ein Schutz- und Hygienekonzept der außerschulischen Umweltbildung
Gemeinsam mit Einrichtungen der außerschulischen Umweltbildung haben wir im Juni 2020 einen Entwurf für ein Schutz- und Hygienekonzept für die außerschulische Umweltbildungsarbeit erstellt und mit dem Ordnungsamt abgestimmt. Wir stellen es als Grundlage allen Akteuren zur Nutzung zur Verfügung. Gemäß der jeweils aktuell gültigen Regelungen muss es jedoch fortlaufend an die individuellen Bedingungen angepasst werden, die Verantwortung dafür liegt bei den nutzenden Einrichtungen.
- Vorlage Schutz- und Hygienekonzept
(DOCX | 51 kb)